Was ist Jugendmedienschutz?
Die zentrale Aufgabe des Jugendmedienschutzes besteht darin, Minderjährige vor bestimmten Einflüssen aus der Erwachsenenwelt zu schützen, die für ihren Entwicklungsstand nicht geeignet sind oder die sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten.
Aktualisierung Mai 2022:
Am 01.05.2022 ist eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Die neuen Regelungssätze umfassen:
1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen
2. Modernisierung von Alterskennzeichen
3. Konsequente Rechtsdurchsetzung
4. Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und JugendmedienschutzWeitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Jugendmedienschutz in Deutschland stützt sich auf drei Säulen und verfolgt die Absicht
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Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung zu verhindern (struktureller Jugendschutz),
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über Gefahren aufzuklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen (erzieherischer Jugendschutz),
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den Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz).
Im Bereich der Computer- und Konsolenspiele folgt der Jugendmedienschutz dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Der Staat schafft dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen sorgen für die praktische Anwendung der gesetzlichen Regeln. Für deren Umsetzung sind jedoch die Anbieter von Computerspielen selbst zuständig. Diese Prozedur soll insgesamt die Eigenverantwortung der Industrie stärken.
Der Schutz von Minderjährigen vor problematischen Medieninhalten ist in zwei Gesetzen geregelt:
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Umgang mit Trägermedien.
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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien.
Was sind Trägermedien?
Trägermedien sind – wie es der Name schon sagt - alle materiell „greifbaren“ Medien wie z. B. CD-ROMs, Videokassetten, DVDs, BluRay Discs. Alle Computerspiele, die in Deutschland auf einem Datenträger angeboten werden, müssen vorab von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und mit einer gesetzlichen Alterskennzeichnung versehen werden. Zusätzlich werden Trägermedien von der Pan European Game Information (PEGI) gekennzeichnet.
Telemedien sind materiell nicht „greifbare“ Medien wie eine Radiosendung oder auch eine Internetseite. Im Bereich der Computerspiele zählen hierzu z. B. Handyspiele oder im Internet verfügbare Browser-Spiele, falls diese nicht als auf einem Datenträger (Trägermedium) als Verkaufsversion angeboten werden. Zentrale Aufsichtsstelle für Telemedien in Deutschland ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Für die meisten Spiele im Internet gibt es momentan noch keine gesetzliche Alterskennzeichnung, weshalb es für Eltern schwierig ist, deren Inhalte einzuschätzen. Dieser Problemlage versucht ein Neuentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) entgegenzuwirken.
Seit 2015 vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition).
Im Unterschied zu den bisherigen Kennzeichen sind diese nicht gesetzlich bindend und werden auch nicht durch ein unabhängiges Gremium vergeben.
Die Inhalte dieses Absatzes sind in Kooperation von Klicksafe und dem Spieleratgeber NRW entstanden.