USK erweitert Prüfkriterien
Ab dem 1. Januar 2023 gelten bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen.
Im Rahmen der Änderungen am Jugendschutzgesetz vom Mai 2021 führt die USK neben den bekannten Altersfreigaben weitere Orientierungshilfen für die Auswahl digitaler Spiele ein. So werden ab 2023 geprüfte Spiele mit einem Hinweis über die Gründe der jeweiligen Altersfreigabe versehen. Es wird zukünftig nicht nur auf mögliche problematische Inhalte wie Gewalt und Krieg hingewiesen, sondern auch in welcher Form diese Inhalte im Spiel zu finden sind, beispielsweise ob die dargestellte Gewalt realistisch wirkt oder klar von der Realität zu unterscheiden ist.
Außerdem sollen sogenannte Hinweise zur Nutzung mögliche Risiken transparent auf einen Blick darstellen. Zu diesen potenziell risikobehafteten Funktionen gehören unter anderem Echtgeld-Shops im Spiel oder Chatfunktionen mit anderen Mitspielenden. Diese Hinweise sind in der Zukunft auf der Rückseite der Spieleverpackung zu finden. Auch bei Online-Plattformen, welche die USK-Alterskennzeichnungen verwenden, werden die neuen Hinweise mit abgebildet.
Im Rahmen der Einführung der neuen Prüfkriterien äußerte sich USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker und gab Einblicke in die Entstehungsprozesse: „Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Änderungen in der bisherigen Geschichte der USK als Prüfinstitution. Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden, vielen Akteur*innen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie den Spieleanbieter*innen ist es gelungen, den Grundstein zu legen, das neue Jugendschutzgesetz in eine gute Praxis zu überführen. Besonders hilfreich im Entstehungsprozess war die Beteiligung der Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen, Eltern sowie pädagogischen Fachkräften, deren Erkenntnisse in die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise eingeflossen sind.“
Die USK ist eine Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung der Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt.
Weitere Informationen zu den erweiterten Prüfkriterien gibt es hier: https://usk.de/die-usk-alterskennzeichen/
Die offizielle Pressemitteilung der USK ist hier zu finden: https://usk.de/usk-pressemitteilung-umsetzung-neues-jugendschutzgesetz/