So entstehen die Alterkennzeichnungen der USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) führt diese Alterskennzeichnungen als Dienstleister für die Jugendministerien durch.


Die Entscheidung über die Alterseinschätzung

Die Prüfung und Bewertung von Spielen liegt in der Verantwortung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) und erfolgt in Kooperation mit der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Die USK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Spieleindustrie.

Die Prüfung

Vor der eigentlichen Prüfung wird das Spiel von einem unabhängigen  Tester unter die Lupe genommen, der es im Anschluss dem Gutachterteam vorstellt. Den Vorsitz dieses Gutachterteams hat ein sogenannter Ständiger Vertreter der OLJB, dem die endgültige Entscheidung über die Altersfreigabe obliegt. In der Regel sitzen vier weitere unabhängige Gutachter im Ausschuss. Um Unvoreingenommenheit zu gewährleisten, sind dies z.B Journalisten, Jugendschutzbeauftragte, Pädagogen oder andere Sozialwissenschaftler, aber niemals Beschäftigte aus Hard- und Softwareindustrie. 


Das eigentliche Prüfverfahren unterteilt sich in drei Schritte. Im ersten Schritt stellt der Tester das Spiel dem Prüfgremium vor. Im Anschluss haben die Mitglieder selber die Möglichkeit, das Spiel anzuspielen und sich entscheidenden Stellen vom Tester erneut präsentieren zu lassen, um dadurch das Spiel in seiner Gesamtheit zu erschließen. Zusammen mit dem Tester werden Fragen des Jugendschutzes und des Strafrechts nach den Grundsätzen der USK diskutiert. Der Tester fungiert hier als eine Art Gutachter, der dem Prüfgremium zur Verfügung steht, bis sich dieses ein ausreichendes Bild des Titels machen konnte.
Im zweiten Schritt wird das Spiel durch das Prüfgremium in eine der fünf Altersgruppen des Jugenschutzgesetztes eingestuft oder ihm die Alterskennzeichnung verweigert.
Als dritter Schritt wird diese Alterseinstufung dem Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) vorgelegt, der diese übernimmt oder ablehnt. Dieses Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt, wodurch es seine Alterskennzeichnung erhält oder in Berufung gehen kann. In diesem Fall würde ein neues Prüfverfahren eingeleitet werden. Die Gutachter haben die Möglichkeit folgende Bewertungen zu vergeben:  

  • „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“

  • „Freigegeben ab 6 Jahren“

  • „Freigegeben ab 12 Jahren“

  • „Freigegeben ab 16 Jahren“

  • „Keine Jugendfreigabe“, das bedeutet ab 18 Jahren

  • Kein Kennzeichen  

Worauf achtet das Gremium?

Stuft der Gutachterausschuss das Spiel als „jugendbeeinträchtigend“ ein, erhält es eine altersentsprechende Kennzeichnung. Falls der Prüfungsausschuss zum Schluss gekommen ist, dass das Spiel sogar „jugendgefährdend“ ist, wird eine Alterskennzeichnung verweigert - das Spiel erhält kein Kennzeichen.
Der betroffene Hersteller des Computerspiels kann genauso wie der Ständige Vertreter gegen die vom Gremium getroffene Entscheidung Einspruch einlegen, was ein erneutes Prüfungsverfahren auslöst.

Kein Kennzeichen

Wurde einem Spiel kein Kennzeichen gegeben, darf es nicht an Kinder und Jugendliche verkauft und muss mit einem eindeutigen Hinweis versehen werden. Zudem besteht für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Möglichkeit, das Spiel nachträglich auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen, d.h. zu indizieren. Für jeden Spielehersteller ist es natürlich wichtig, eine Kennzeichnung des Spiels zu erlangen, um ein mögliches Indizierungsverfahren abzuwenden.

Der Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist dafür zuständig, ob ein Spiel auf den Index (Liste mit jugendgefährdenden Medien) gesetzt wird, also entwicklungsgefährdend ist oder nicht. Man findet indizierte Medien z.B. im „ab 18“-Bereich einer Videothek oder in einem Erotik-Laden. 

Keine pädagogischen Empfehlungen

Die erteilten Altersfreigaben sind nicht als allgemeingültige pädagogische Empfehlungen zu verstehen. Ein Spiel, das ohne Alterbeschränkung freigegeben wird, muss für einen Fünfjährigen nicht unbedingt „spielbar“ sein. Die Komplexität des Spiels, die feinmotorischen Anforderungen an das Kind oder die Reizfülle können überfordern. Ob das Spiel für Ihr Kind geeignet ist, sollten Sie sowohl von der Altersfreigabe als auch vom individuellen Entwicklungsstand abhängig machen. Spielen Sie das Spiel am besten selbst, nur so können Sie sich ein Bild davon machen, ob es für Ihr Kind geeignet ist oder nicht.

 

IARC

Neben dem Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition).

In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Die Vertriebsplattformen „Google Play”, „Firefox Marketplace” binden die Kennzeichen in ihren Downloadshop ein.
Im Unterschied zu den bisherigen Kennzeichen sind diese nicht gesetzlich bindend und werden auch nicht durch ein unabhängiges Gremium vergeben.


Ob sich dieses System auf Dauer durchsetzen wird und wie sich Veränderungen in der Kennzeichnung auf bereits installierte Spiele auswirken, bleibt abzuwarten.

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